OT Info: Uns wurde zugetragen, dass auf der einen oder anderen Con Fragen bezüglich der Zuständigkeiten oder Verantwortung bzw. Verpflichtungen sowie Weisungsbefugnisse der Hochämter aufgeworfen wurden. Um diesbezüglichen Unregelmäßigkeiten vorzubeugen folgt hier eine Art Notfallprotokoll welches in Kraft tritt, sollte die Führungsfrage (A Karte) mal nicht ganz klar sein.
Die Hochamtsträger sind wie Minister/innen zu verstehen, die ihren jeweiligen Ministerien vorstehen. Ist im Falle einer Untotinvasion die Geschäftsführende Regierung nicht mehr Handlungsfähig, weil nicht da oder eliminiert, geht die Last der Verantwortung an die jeweiligen Ministerien über. Sind die zuständigen Ministerien auch außer Kraft gesetzt wegen, Axt im Kopp oder so, übernimmt das nächst zur Verfügung stehende Hochamt. Das geht so lange bis eine Bildungsministerin auf der Kolonial One die Präsidentin der 12 Kolonien ist und der Galactika befiehlt wo sie hin schießen sollen. Klar soweit?!?!
IT:
Allen Siedlern und Würdenträgern des südlichen Siegels sei kundgetan!
Die Hochämter des Siegels sind Mitglieder der Regentschaft ihrer Heiligkeit und des Archon. Innerhalb ihrer Ämter haben sie nur Nyame, Archon und dessen Vertretern Rede und Antwort zu stehen. Allen anderen gegenüber sind die Hochamtsträger, im Rahmen ihrer Profession, Weisungsbefugt. Sie müssen sich aber für ihre Handlungen und Weisungen verantworten.
Sollte der Fall eintreten, dass ein Hochamtsträger über seine Profession hinaus Entscheidungen zu treffen hat, weil kein zuständiger oder höherrangiger Amtsträger zur Verfügung stehet, kann dieser über Berater und Hauptleute verfügen, so sie denn vorhanden. Sollten solche nicht vorhanden sein, ist das Hochamt befugt sich diese, nach besten Wissen und Gewissen, selbst zu ernennen. (Situationsgebunden) Jeder Hochamtsträger kann über seine Profession hinaus gefordert sein. Sollte Nyame, Archon und dessen Vertreter, aus schlimmen Gründen, nicht mehr zur Verfügung stehen übernehmen die Hochämter innerhalb ihrer Profession die Regentschaft. Ist ein Hochamt in seiner Zuständigkeit nicht mehr handlungsfähig übernimmt das nächst zur Verfügung stehende Hochamt. Usw.
Verlautbart durch Nyame Gariann Hall`heledir Archon Kjeldor von Hallwyll Thul Heen Alexij Davror Neches Re Argirios von Korinth
Zuletzt geändert von Korinther am Mo 26. Feb 2018, 21:41, insgesamt 1-mal geändert.
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