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Khal’Yatar: Aufrechterhaltung der Kampfkraft
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Autor:  Sireldrin [ Fr 8. Feb 2019, 03:19 ]
Betreff des Beitrags:  Khal’Yatar: Aufrechterhaltung der Kampfkraft

WICHTIG:

Vermehrt ist es nun schon bei Kontakten mit der einheimischen Bevölkerung zu kleineren Geschäften unserer Soldaten mit Rauschmitteln gekommen. Zuletzt erfolgte bei einer routinemäßigen Kontrolle innerhalb eines Feldlagers ein umfangreicher Fund verschiedener berauschender Substanzen, welche offensichtlich für den Weiterkauf bestimmt waren.

Wichtig ist der Hinweis, dass landesübliche Rauschmittel allem Anschein nach in diesen Breiten nicht nur allgemein frei handelbar und in vielen Variationen zu großen Mengen vorhanden sind, sondern in ihrer Wirkung herkömmliche Rauschmittel oft weit übertreffen.

Besonders erwähnenswert ist hier das mitunter bekannte „Libellengift“. Insbesondere in ungestreckter Form kann dessen Wirkung auf den Organismus verheerend sein, vom Warenwert ganz zu schweigen.

Zur Aufrechterhaltung der Kampfkraft sollten daher regelmäßige, stichprobenartige Kontrollen und Durchsuchungen angeordnet werden, sowie disziplinarische Maßnahmen erlassen. Sichergestellte Rauschmittel können jeder Zeit und ohne vorherige Absprache im Feldlager der Truppen von Grauenfurt zur Verwahrung Vernichtung abgegeben werden.

Oberstes Gebot ist, dass jegliche Substanzen, welche die Kampfkraft unserer Truppen schwächen könnten aus dem Verkehr gezogen werden, damit sie nicht in die falschen Hände geraten.

Gez.
Sireldrin von Grauenfurt
Besorgte Ordensschwester

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