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Handelsembargo gegen Münzquell
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Autor:  Dohreah MacDermott [ Mo 24. Dez 2018, 00:11 ]
Betreff des Beitrags:  Handelsembargo gegen Münzquell

Im ganzen Reich werden Aushänge in den Städten und Dörfern verteilt.
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An die Siedler des Goldenen Reiches,

es sei kundgetan, dass ein Handelsembargo auf unbestimmte Zeit gegen Münzquell verhängt wurde. Es ist unter Strafe verboten mit Gruppierungen und Einzelpersonen aus Münzquell Handel zu betreiben oder gewerblichen Güter auszutauschen. Ungesetzlich gehandelte Güter und Zahlungsmittel werden zudem beschlagnahmt.

Dieses Embargo wird nicht nur vom Goldenen Reich verhängt, sondern von allen Siegeln sowie vom Märkische Bund, Ad Astra, Porto Leonis und Askalon ausgesprochen.

Wie der 45. Ausgabe des Mitrasperanischen Herolds zu entnehmen, wurde das Handelsembargo verhängt durch:
  • Ihre Eminenz Sophia von Seewacht, ihre königliche Hoheit Ain von Calor
  • Ihre Exzellenz Ka’Shalee Zress, seine Exzellenz Kop’Tar
  • Ihre Heiligkeit Siobhán NíCharthaigh, seine Exzellenz Collin MacCorribh
  • Seine Exzellenz Kjeldor von Hallwyl
  • Ihre Herrlichkeit Neome, seine Exzellenz Amir Vhelarie
  • Im Auftrag der Minister des Märkischen Bundes, Tares Windschreiter
  • Banrìon Lady Yollinar ní Fhiona u. Rí Séamus OConnor (Regenten Ad Astras)
  • Ulrich von Hochkammer, Rose McFarrow (die Ersten von Porto Leonis)
  • Im Auftrag des Senats von Askalon, Lucan Vilkai

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